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Newsübersicht

Mobile Schadstoffsammlung

22.10.2012 (13:25 - 14:40)

Am Schadstoffmobil können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zwickau kostenlos deren Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgeben.

Ort & Zeit

Am 22. Oktober von 13:25 Uhr bis 14:40 Uhr.

Straße der Einheit gegenüber HNr. 6
(Wendeschleife (Einbahnstraße))

Entsorgung von Schadstoffen

Schadstoffe oder auch „Problemabfälle" genannt, sind Abfälle, die bei Ihrer Entsorgung Gefährdungen für Personen, Umwelt, Anlagen oder Verwertungsprodukte hervorrufen können. Eine separate und fachgerechte Entsorgung macht sich deshalb erforderlich, um diese Gefahren unter Kontrolle zu halten. Daher müssen diese Abfälle nach eigenem Wissensstand getrennt gesammelt und dem Personal am Schadstoffmobil übergeben werden.

Die Abgabe von Schadstoffen am Schadstoffmobil ist für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Zwickau nicht mit zusätzlichen Gebühren verbunden, da die Kosten der Schadstoffentsorgung in der Sockelgebühr enthalten sind.

Zu den Schadstoffen gehören unter anderem Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, öl- und lösungsmittelhaltige Stoffe, Farben und Lacke, Desinfektions- und Holzschutzmittel, Chemikalienreste, Säuren, Laugen, Salze.

Doch halt:

Nicht jedes leere Gebinde oder jede leere Verpackung mit einem der genannten Symbole muss zum Schadstoffmobil:

  • Vollständig entleerte Verkaufsverpackungen (z. B. Farbeimer) entsorgen Sie bitte über die Gelbe Tonne. Eine Ausnahme stellen entleerte Ölgebinde (Motoren- und Getriebeöl, mineralisches Altöl) dar. Diese sind am Schadstoffmobil abzugeben.
  • Eingetrocknete und schadstoffarme Dispersionsfarben (wasserlösliche Farben) können Sie über den Restmüll entsorgen.

Nicht zum Schadstoffmobil gehören außerdem:

  • Bauabfälle, Dachpappe, Wellasbest 
    • Entsorgungsunternehmen
  • Gasentladungslampen (bspw. Energiesparlampen und Leuchtsstoffröhren)
    • Sammelstelle für Elektro(nik)altgeräte
  • Batterien
    • Sammelstellen im Handel und den Kommunen
  • Medikamente
    • Rückgabe in der Apotheke (wenn diese angenommen werden, ansonsten Schadstoffmobil)
  • Altöl
    • Rückgabe in den Verkaufsstellen in der Menge des gekauften Frischöls

Quelle: http://www.landkreis-zwickau.de/6137.html#a_6173

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