Handel und Handwerk
Nach den Anordnungen der „Landsherren“ durfte es nur einen Meister eines Gewerbes im Ort tätig sein. Ähnliche Bestimmungen galten für den Dorfhandel, dem nur die Einführung eines geringen Warensortiments, einfachster Art, gestattet war.
Die Ausbildung neuer Lehrlinge eines Gewerbes war nur den Meistern und Krämern von Crossen erlaubt. Es sollte somit der Handel und das Handwerk der Stadt gefördert werden und dadurch die freiwerdenden Arbeitskräfte der Landwirtschaft wieder zugeführt werden.
Nachdem die einschränkenden Bestimmungen aufgehoben wurden, konnte sich das Gewerbe im Ort richtig entfalten. Es entstanden zum Beispiel: Sattelmacher, Tischler, Klempner, Fleischer, Bäcker, Maler und Friseure begannen ihre Arbeit.Die Korbflechterei- erstes bestimmendes Gewerbe von Crossen- ging nach 1890 immer weiter zurück und hörte 1945 ganz auf.
Es entstanden außerdem: eine Annahmestelle für Reinigung, Färben und Reparaturarbeiten an Textilien, sowie eine Heiß- und vier Kaltmangeln.
Quelle: Festschrift der Gemeinde Crossen zur 750-Jahr-Feier vom 7. bis 15. Juni 1969