Der Ortschaftrat Crossen stellt sich vor
Mitglieder
- Stefan Kramer (Ortsvorsteher)
- Gunter Kawka (stellv. Ortsvorsteher)
- Katrin Sawade (stellv. Ortsvorsteherin)
- Andreas Fischer
- Ronald Hering
- Dr. Christian Wunderlich
Kontaktinformationen
Besucheranschrift
Rathaus, Rathausstr. 9
08058 Zwickau
Öffnungszeiten der Stadtteilverwaltung
Di 9-12
Uhr und 13-18 Uhr
Do 7.30-9.30 Uhr
Sprechzeiten des Ortvorstehers
Di 10-12 Uhr und 16-18 Uhr
Telefonnummer
0375 478032
Faxnummer
0375 478032
Quelle: http://www.zwickau.de/de/politik/stadtrat/ortschaftsraete/crossen.php
Ortschaftsratinfo Nr. 14
09:00 - 19.10.2011 von Marcel Debray
Vollsperrung Jüdenhainer Straße unter der B 93 Brücke (vor Haus Nr. 4)
Da in einer Tiefe von über 1 m immer noch keine tragfähiger Boden gefunden wurde, kann die Baumaßnahme nicht wie geplant bis zum 21.10.11 abgeschlossen werden.
Die Vollsperrung wird voraussichtlich bis zum 28.10.2011 bestehen bleiben.
gez.
Stefan Kramer
Ortsvorsteher Crossen/Schneppendorf
Ortschaftsratinfo Nr. 13
20:00 - 23.08.2011 von Marcel Debray
Bei einer Seniorenveranstaltung wurde mir die Frage gestellt, warum in Schneppendorf die Streusandbehälter verschwunden sind.
Auf Anfrage in der Stadtverwaltung Zwickau wurde mir Folgendes mitgeteilt:
Die Streukisten werden durch die Mitarbeiter des Kommunalen Bauhofes der Stadtverwaltung überprüft bzw. instandgesetzt. Diese Maßnahmen finden in regelmäßigen Abständen statt.
Die Streukisten werden nach der Überprüfung bzw. Instandsetzung wieder im Stadtgebiet verteilt. Einzelne Streukisten werden ersatzlos gestrichen, da sie an einigen Standorten nicht erforderlich sind bzw. nicht durch die Verkehrsteilnehmer genutzt wurden.
Es wird nochmals darauf hinweisen, dass die Streustoffe in den Streukisten nur für die Verkehrsteilnehmer (Straßenverkehr) verwendet werden dürfen.
Eine Zweckentfremdung, wie es schon teilweise vorgekommen ist, dass Privathaushalte diese Streustoffe nutzen, um ihren Gehweg abzustreuen, ist grundsätzlich verboten.
Sollten hier Verstöße festgestellt werden, werden diese dem Ordnungsamt angezeigt.
gez.
Stefan Kramer
Ortsvorsteher Crossen/Schneppendorf
Ortschaftsratinfo Nr. 12
15:00 - 28.04.2011 von Marcel Debray
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass aus den beiden Schrottcontainern in Schneppendorf und Crossen kein Material entwendet werden darf oder diese mit anderen nichtmetallischen Gegenständen gefüllt werden dürfen.
Der Erlös aus dem Inhalt dieser Container geht im Wechsel an Crossener und Schneppendorfer Vereine.
Schrottdiebe wurden beobachtet und es wurde von mir eine Strafanzeige getätigt. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden durch die Kriminalpolizei eingeleitet.
gez.
Stefan
Kramer
Ortschaftsratinfo Nr. 11
11:00 - 05.04.2011 von Marcel Debray
Auf Anfrage zur Geschwindigkeitsregelung vor der Grundschule Crossen wurde mir von der Stadtverwaltung Zwickau Folgendes mitgeteilt:
Wiedereinführung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h vor der Grundschule Crossen
Im Rahmen einer Verkehrsschau wurden die Wirksamkeit und Funktionalität von Verkehrszeichen in der Schneppendorfer Straße in Crossen überprüft. Im Strategiepapier des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Umsetzung der 46. StVO-Novelle ist dargelegt, dass jede zu Verkehrszeichen getroffene Abweichung von der in § 3 Absatz 3 StVO geregelten zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu prüfen ist. Liegen die Voraussetzungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO zur Aufstellung von Verkehrszeichen nicht vor oder sind diese entfallen, sind die entsprechenden Verkehrszeichen zu entfernen.
Entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu § 41 sollen Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen dann angefordert werden, wenn häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Nach Stellungnahme der Polizeidirektion Südwestsachsen wurden auf der Schneppendorfer Straße im Jahr 2008 zwei Unfälle, 2009 drei Unfälle und 2010 ein Unfall registriert. Keiner der Unfälle war unfallursächlich auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen. Bei den aufgenommenen Unfällen waren weder Kinder oder Fußgänger beteiligt, noch kam es zu Personenschäden.
Bei den zwischen den Jahren 2008 und 2010 durch die Polizei vorgenommenen Geschwindigkeitsmessungen wurde festgestellt, dass die Mehrheit der Kraftfahrer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit eingehalten haben.
Im Bereich der Schule wird bereits durch vorhandene Gefahrzeichen "Kinder" der Fahrzeugführer gewarnt. Nach gesicherter Rechtsprechung hat der Fahrzeugführer hier seine Geschwindigkeit so einzurichten, dass er auch dann noch gefahrlos anhalten kann, wenn Kinder, die er vorher nicht sehen konnte, hinter Hindernissen hervorgelaufen kommen. Dabei steht hier dem Fahrer die sogenannte Schrecksekunde nicht zu und er muss nach Urteil des Bundesgerichtshofes stets anhaltebereit sein. Im Gegensatz zu dem Gefahrenzeichen "Kinder" schreibt das Zeichen 273-53 für die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h dieses Verhalten nicht vor.
Aus den dargelegten Gründen und den fehlenden Tatbestandsvoraussetzungen kann einer erneuten Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Schneppendorfer Straße nicht entsprochen werden. Eine Ausweitung der ehemals bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h käme ohnehin nicht in Betracht.
Angemerkt sei weiterhin, dass es den Straßenverkehrsbehörden rechtlich verboten ist, ohne zwingenden objektiven Grund Verkehrszeichen anordnen und aufstellen zu lassen, auch wenn dass einzelne Bürger oder Bürgerinitiativen fordern (Anmerkung zu § 45 Abs. 9 StVO).
gez.
Stefan Kramer
Ortsvorsteher
Ortschaftsratinfo Nr. 10
13:00 - 15.03.2011 von Marcel Debray
Das aktuelle Bürgerheft 2011 der Stadt Zwickau liegt in der Stadtteilverwaltung Crossen aus.
Bei Interesse kann dies in den Öffnungszeiten abgeholt werden.
gez.
Stefan Kramer
Ortsvorsteher
Ortschaftsratinfo Nr. 9
17:44 - 08.03.2011 von Marcel Debray
In der Zeitung "Blick" erscheint in regelmäßigen Abständen das amtliche Mitteilungsblatt "Pulsschlag" der Stadt Zwickau.
Wie mir mehrmals mitgeteilt wurde, erfolgt die Zustellung dieser Zeitung teilweise lückenhaft.
Um eine vollständige und termingerechte Information der Bürger zu gewährleisten, bitte ich Sie, die mangelhafte Zustellung zu reklamieren.
Verantwortlich für diesen Teil der Öffentlichkeitsarbeit ist
Herr Häuser
Tel.: 0375/831812
Anschrift
Stadtverwaltung Zwickau
Pressebüro
Hauptmarkt 1
08056 Zwickau
gez.
Stefan Kramer
Ortsvorsteher
Ortschaftsratinfo Nr. 8
18:53 - 14.12.2010 von Marcel Debray
Winterdienstpflicht der Hauseigentümer beschränkt sich nicht nur auf Fußweg und Straße
Das Ordnungsamt und die Berufsfeuerwehr informieren:
Durch anhaltenden Schneefall und Temperaturschwankungen am letzten Wochenende kam es vermehrt zur Bildung von Eiszapfen und Dachlawinen, die eine Gefahr für den Fuß- und Straßenverkehr darstellen.
Das Ordnungsamt weist alle Hauseigentümer darauf hin, dass auch diese Gefahrenabwehr im Rahmen der Verkehrssicherung unter die Pflichten der Grundstücks- und Hauseigentümer fällt.
Aufgrund derzeitiger Witterungsverhältnisse richten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Rahmen ihrer täglichen Arbeit deshalb auch immer wieder ihren Blick in Richtung Dach. Wird ein Säumnis der Beseitigung besonders von gefährlicher Eiszapfenbildung festgestellt, erfolgt eine Aufforderung des Ordnungsamtes an den Hauseigentümer, seiner Pflicht unverzüglich nachzukommen. Das können entsprechende Absperrmaßnahmen bis hin zur sofortigen Beseitigung der Zapfen sein. Kommt der Eigentümer seiner Pflicht nicht nach, muss er mit einem Verwarngeld oder später einem Bußgeld rechnen. Ist Gefahr in Verzug, wird seitens des Ordnungsamtes die Berufsfeuerwehr informiert, die dann mittels Drehleiter die Eiszapfen umgehend entfernt. Der Einsatz wird dem Eigentümer später in Rechnung gestellt. Die Kosten für derartige Einsätze sind im Internet in der „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Zwickau vom 10.05.2001" ersichtlich.
Hauseigentümer können rechtzeitig erkannte Gefahrenquellen dieser Art über Gewerke mit Hubbühnen, z. B. über Dachdeckerfirmen, beseitigen lassen.
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